Bekanntmachungen
Bekanntmachung und Ladung
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -,
Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes -AGFlurbG -)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Rödles 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Dienstag, 27.06.2023, um 19:00 Uhr
Ort: „Besengauscheuer“ in Bastheim, Geckenauer Straße 6
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2.Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3.Verfahrensstand
- Wertermittlung
- Abmarkung und Vermessung
- Aufkauf von Flächen
- Beitragserhebung
4. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Rödles
je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Braidbach
je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für eine beliebige Ortschaft
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Würzburg, 02.05.2023
gez. Sonja Ludwig
Zeltlager Hillenberg 2023
Kinderfreizeit des Amtes für Jugend und Familie Rhön-Grabfeld
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld – Amt für Jugend und Familie bietet eine zweiwöchige Kinderfreizeit auf
dem Hillenberg (Gemeinde Hausen/Rhön) an. In der Zeit vom 06. August bis 19. August 2023 finden zwei Zeltlagerwochen statt.
Die Betreuer sind erfahrene junge Menschen, die viel Spaß daran haben, eine fröhliche Gemeinschaft um sich zu haben.
Die verantwortliche Gesamtleitung obliegt dem Landratsamt Rhön-Grabfeld – Amt für Jugend und Familie.
Diese Lagerwochen stehen im Sommer 2023 zur Auswahl:
A) 06. August - 12. August Kinder im Alter von 7 - 9 Jahren
B) 13. August - 19. August Kinder im Alter von 10 - 13 Jahren
Preis: 100,00 € /Woche und Kind
Anmeldungen sind ab 03. April 2023 möglich unter Tel. 09771 94 457.
Anmeldeformulare können nur telefonisch oder persönlich angefordert werden (E-Mails werden nicht berücksichtigt):
Landratsamt Rhön-Grabfeld
- Amt für Jugend und Familie –
Roßmarktstraße 50
97616 Bad Neustadt