Bekanntmachung einer Auslegung in einem Amtsblatt
Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Hollstadt 3
hier gelangen Sie zur vollständigen BekanntmachungVerwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Hollstadt 3
hier gelangen Sie zur vollständigen BekanntmachungDer Schulverband Grundschule Mellrichstadt bietet an der Malbach-Grundschule für das Schuljahr 2026/2027 wieder eine Mittagsbetreuung an. Die Schulkinder können ab Montag, 24.November 2025 angemeldet werden.
Hier finden Sie die vollständigen InformationenDie Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.
Hier gelangen Sie zur vollständigen BekanntmachungAnlage(n)
Gebietskarte Mittelstreu 4
1. Anordnung des Freiwilligen Landtausches
Der Freiwillige Landtausch Mittelstreu 4 wird nach den §§ 103a und 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG– angeordnet.
Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Unter-franken festgestellte Verfahrensgebiet.
Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
1. Offenlegung des Beschlusses
Dieser Beschluss wird in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt für die Gemeinde Oberstreu öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO).
Der Beschluss (mit Gebietskarte) liegt nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung einen Monat in der o. g. Gemeinde zur Einsichtnahme
für die Beteiligten aus (§§ 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG).
Der Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 28.07.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter
„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(http://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber von dem Freiwilligen Landtausch betroffen werden, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anzumelden. Die Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Werden die Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
3. Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erhebt zur Erfüllung der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben im o. g. Freiwilligen Landtausch Daten der Grundeigentümer bei den zuständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist das
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) Telefon: 0931 4101-0 E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de.
Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können der Internetseite www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/, Rubrik „Datenschutz“, „Weitere Informationen“, entnommen werden. Alternativ können die betroffenen Personen auch Informationen beim
Behördlichen Datenschutzbeauftragten Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg Telefon: 0931 4101-0, E-Mail: datenschutz@ale-ufr.bayern.de
erhalten.
Zum Zweck einer ggf. erforderlichen Zahlungsabwicklung werden die hierfür notwendigen Daten dem Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg übermittelt.
Die Tauschpartner haben den Freiwilligen Landtausch zur Verbesserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der Freiwillige Landtausch war daher nach den §§ 103a Abs. 1, 103c FlurbG anzuordnen.
Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.
gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.
Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.
Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.
Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.
Bauantrag-Tabelle
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeiter von Transnet BW und TenneT zur Verfügung,
TransnetBW GmbH
Telefon: 0800 3804701 | E-Mail: suedlink(at)transnetbw.de
TenneT TSO GmbH
Telefon: 0921 50740-5000 | E-Mail: suedlink@tennet.eu