GemeindeNavigator

Ausführungsanordnung


Flurneuordnung Schönau a.d.Brend 3
Gemeinde Schönau a.d.Brend, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

I.          Ausführungsanordnung

ImVerfahren Schönau a.d.Brend 3 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 25.11.2025 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

 

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 15.10.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte inUnterfranken unter

 

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Vollzug der Wassergesetze

Vollzug der Wassergesetze;

Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes (WZV) „Mellrichstädter Gruppe“;

Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes in den Gemarkungen Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu, Stockheim und Ostheim v.d.Rhön

für die sog. „Mittelstreuer Quellen“, Fl. Nr. 1068/0 in der Gemarkung Mittelstreu 

HIER gelangen Sie zur Bekanntmachung

Beschluss Freiwilliger Landtausch Mittelstreu 4 Gemeinde Oberstreu

Beschluss Freiwilliger Landtausch Mittelstreu 4 Gemeinde Oberstreu, Landkreis Rhön-Grabfeld
 

Anlage(n)
Gebietskarte Mittelstreu 4


A. Entscheidender Teil


1. Anordnung des Freiwilligen Landtausches
Der Freiwillige Landtausch Mittelstreu 4 wird nach den §§ 103a und 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG– angeordnet.
Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Unter-franken festgestellte Verfahrensgebiet.
Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt.
 

2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!


B. Hinweise

1. Offenlegung des Beschlusses
Dieser Beschluss wird in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt für die Gemeinde Oberstreu öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO).
Der Beschluss (mit Gebietskarte) liegt nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung einen Monat in der o. g. Gemeinde zur Einsichtnahme
für die Beteiligten aus (§§ 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG).
Der Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 28.07.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter
„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(http://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber von dem Freiwilligen Landtausch betroffen werden, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anzumelden. Die Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Werden die Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

3. Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erhebt zur Erfüllung der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben im o. g. Freiwilligen Landtausch Daten der Grundeigentümer bei den zuständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist das
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) Telefon: 0931 4101-0 E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de.
Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können der Internetseite www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/, Rubrik „Datenschutz“, „Weitere Informationen“, entnommen werden. Alternativ können die betroffenen Personen auch Informationen beim
Behördlichen Datenschutzbeauftragten Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg Telefon: 0931 4101-0, E-Mail: datenschutz@ale-ufr.bayern.de
erhalten.
Zum Zweck einer ggf. erforderlichen Zahlungsabwicklung werden die hierfür notwendigen Daten dem Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg übermittelt.


C. Begründung


Die Tauschpartner haben den Freiwilligen Landtausch zur Verbesserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der Freiwillige Landtausch war daher nach den §§ 103a Abs. 1, 103c FlurbG anzuordnen.
Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.

gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter

Gebietskarte Mittelstreu 4

Bekanntmachung und Ladung | Genossenschaftsversammlung

Flurbereinigungsgenossenschaft Unsleben (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)
Gemeinde Unsleben
Landkreis Rhön-Grabfeld
VKZ 740851

Bekanntmachung und Ladung

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Unsleben blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendi-gung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Been-digung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Unsleben, Spanferkelshütte
Versammlungszeit: Montag, den 31.03.2025 um 19:30 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Unsleben
2. Bericht des Vorstandsvorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses
7. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden
8. Wahl der Vorstandsmitglieder
9. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden
10. Bestimmung von Kassenprüfern
11. Allgemeine Aussprache

Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Unsleben ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
4 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsver-sammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und des-sen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).

Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereini-gungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevoll-mächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe.
Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.

Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirt-schaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Unsleben, den 18.02.2025

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Unsleben
gez.
Klaus Hesselbach

Niederschrift 1. Vorstandssitzung

Flurneuordnung Hendungen 2
Gemeinde Hendungen
Landkreis Rhön-Grabfeld

BEKANNTMACHUNG

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat nach der Neuwahl des Vorstands in seiner konstituierenden
Sitzung vom 06.02.2025
Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:

1. Verabschiedung von Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand
2. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Sachverständige für die Wertermittlung, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
2.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz
–FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
2.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
2.3. Bestellung des Wegebaumeisters
2.4. Bestellung des Pflanzmeisters
2.5. Benennung von Sachverständigen zur Wertermittlung
2.6. Sitzungen des Vorstands
2.7. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
2.8. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt)
3. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
3.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE –
3.2. Darlehensaufnahme
3.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG
3.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen)
3.5. Bestellung der Kassenprüfer
4. Datenschutz
5. Sonstiges
5.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
5.2. Schutz der neu gebauten Wege
5.3. Schutz von Bodendenkmälern
5.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
5.5. Landzwischenerwerb
5.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
5.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
5.8. Bekanntmachungen
5.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift

Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken
und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE – liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 04.04.2025 mit 05.05.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstr. 4, 97618 Heustreu

und
in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt

Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten,
Herrn Norbert Heurig, Bahrastraße 1, 97640 Hendungen eingesehen werden.

Würzburg, 24.02.2025
gez. Sina Ackermann
Technische Oberinspektorin

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle

EHRENAMT IM FOKUS

Die Veranstaltungsreihe für ehrenamtlich Engagierte im Landkreis Rhön Grabfeld

Hier geht`s zum Programm 2025

SuedLink Informiert

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeiter von Transnet BW und TenneT zur Verfügung,

TransnetBW GmbH

Telefon: 0800 3804701 | E-Mail: suedlink(at)transnetbw.de

TenneT TSO GmbH

Telefon: 0921 50740-5000 | E-Mail: suedlink@tennet.eu